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Folgende Konditionen sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Firma
EXT Excellent Training e.K. (im Folgenden "EXT" genannt) und ihren Kunden.
1. Leistung
Die Leistungen von EXT bestehen in der professionellen Planung, Organisation
und Durchführung von IT-Schulungen, Seminaren, Beratungen und Coachings (im
Folgenden "Schulungen" genannt) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
2. Angebote, Vertragsabschluss
Alle Angebote von EXT sind freibleibend. Verträge kommen erst mit der
schriftlichen Auftragsbestätigung durch EXT zustande, deren Richtigkeit wiederum
durch den Kunden bestätigt wurde.
3. Trainer
EXT setzt nur fachlich und methodisch kompetente Trainer ein, die auf die
jeweils anstehende Schulung hinreichend vorbereitet wurden.
Die Auswahl des durchführenden Trainers für eine Schulung erfolgt durch die
Firma EXT. Sie kann diesbezüglich auch kurzfristig Änderungen vornehmen.
4. Schulungsumgebung, Vorkenntnisse
Wenn eine Schulung in vom Kunden gestellten Räumlichkeiten stattfindet, sorgt
der Kunde dafür, dass die Schulungsumgebung allen ihm mitgeteilten Anforderungen
entspricht. Falls der Schulungsraum von der Firma EXT organisiert wird, so ist
diese für die Schulungsumgebung verantwortlich.
Der Kunde stellt sicher, dass die Teilnehmer die jeweils erforderlichen
Vorkenntnisse haben. Ist er hierüber unsicher, klärt er diese Frage rechtzeitig
vor Beginn eines Einsatzes mit der Firma EXT.
5. Schulungsthemen
Im Regelfall werden alle Themen geschult, die (bei Standard-Seminaren) in den
jeweiligen "Seminar-Informationen" aufgeführt sind bzw. die (bei
Spezial-Seminaren) individuell vereinbart wurden. Da der Schulungsverlauf stark
von den Vorkenntnissen, Lernfähigkeiten und Fragen der Teilnehmer abhängt, wäre
ein starres Festhalten an diesen Themen manchmal unzweckmäßig und für alle
Beteiligten von Nachteil (z. B. bei Überforderung der Teilnehmer).
Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, kann der
durchführende Trainer deshalb von den geplanten Themen dann angemessen
abweichen, wenn es seinem Urteil nach für den Schulungserfolg notwendig oder
sinnvoll ist.
6. Rücktritt, Ausfall und Abbruch von Schulungen
Von vereinbarten Schulungsterminen können beide Vertragsparteien folgenlos
spätestens acht Werktage (ohne Samstag) vor dem Schulungsbeginn schriftlich
zurücktreten.
Tritt der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so kann EXT für jeden
vereinbarten, aber ausgefallenen Schulungstag, der in die obige Frist fällt,
(bei mehrtägigen Schulungen ggf. anteilig) die Hälfte des vereinbarten
Schulungspreises verlangen, bei mehrtägigen Schulungen ggf. zzgl. der gesamten
Kosten für Schulungsräume, Miet-Computer, Seminarbücher etc., deren Buchung bzw.
Bestellung EXT nicht mehr stornieren kann. Erfolgt der Rücktritt später als drei
Tage vor einem vereinbarten Schulungstag, so kann EXT den vollen Preis
verlangen.
Tritt EXT aus wichtigem Grund, wie z. B. Krankheit des Trainers, höherer
Gewalt oder Ähnlichem, zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so ist EXT von der
Verpflichtung zur Durchführung der Schulung befreit, bemüht sich jedoch,
zeitnahe Ersatztermine anzubieten.
Geschieht dies ohne wichtigen Grund, so kann der Kunde für jeden
vereinbarten, aber ausgefallenen Schulungstag, der in die obige Frist fällt,
eine Entschädigung in Höhe von 200 € verlangen, wenn er tatsächlich entstandene
Kosten in mindestens dieser Höhe nachweist. Die Entschädigung beträgt insgesamt
maximal 1.000 €; darüber hinausgehende Kosten werden nicht erstattet.
Bei mehrtägigen Schulungen bezahlt der Kunde jeden vereinbarungsgemäß
durchgeführten Schulungstag, auch wenn eine Schulungen, z. B. wegen Krankheit
des Trainers, nicht zu Ende geführt werden konnte. EXT bemüht sich in diesem
Fall, zeitnahe Termine für den Abschluss der Schulung anzubieten.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden von EXT nach dem Abschluss von Schulungen gestellt und vom
Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt beglichen.
Separate Kosten für Reisen und Übernachtungen des Trainers sowie für
Schulungsräume, Miet-Computer, Seminarbücher und dergleichen sind vom Kunden nur
zu übernehmen, wenn dies vorher vereinbart wurde.
8. Haftung
Stellt EXT dem Kunden Schulungs-Computer oder andere Materialien
vorübergehend zur Verfügung, so obliegt dem Kunden von der Anlieferung bis zur
Abholung die Verantwortung hierfür und er haftet im Falle entstandener Schäden
durch Diebstahl, Beschädigung oder anderweitigen Missbrauch.
Die Firma EXT haftet nur für Schäden, die sie aufgrund von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit zu verantworten hat.
Für Schäden oder den Verlust an Daten wird nicht gehaftet. Der Kunde trägt
dafür Sorge, dass das System und alle relevanten Dateien vor der Bearbeitung
gesichert sind, so dass selbst bei groben Fehlern, Virenbefall oder Ähnlichem
kein wesentlicher Schaden entstehen kann.
9. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, betriebsinterne Informationen, die
sie während der Zusammenarbeit über die jeweils andere Partei erhalten, streng
vertraulich zu behandeln und auch die für sie tätigen Personen hierauf zu
verpflichten.
10. Vertragsänderungen
Änderungen der Verträge inklusive dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist
Hamburg.
EXT Excellent Training e.K. Hamburg - IT-Schulungen mit Niveau eMail: info@excellent-training.de -
Telefon: 040-67 10 87 18
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