EXT Excellent Training e.K. - IT-Schulungen mit Niveau
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
EXT Excellent Training. e.K.

Folgende Konditionen sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Firma EXT Excellent Training e.K. (im Folgenden "EXT" genannt) und ihren Kunden.

1. Leistung

Die Leistungen von EXT bestehen in der professionellen Planung, Organisation und Durchführung von IT-Schulungen, Seminaren, Beratungen und Coachings (im Folgenden "Schulungen" genannt) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

2. Angebote, Vertragsabschluss

Alle Angebote von EXT sind freibleibend. Verträge kommen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch EXT zustande, deren Richtigkeit wiederum durch den Kunden bestätigt wurde.

3. Trainer

EXT setzt nur fachlich und methodisch kompetente Trainer ein, die auf die jeweils anstehende Schulung hinreichend vorbereitet wurden.

Die Auswahl des durchführenden Trainers für eine Schulung erfolgt durch die Firma EXT. Sie kann diesbezüglich auch kurzfristig Änderungen vornehmen.

4. Schulungsumgebung, Vorkenntnisse

Wenn eine Schulung in vom Kunden gestellten Räumlichkeiten stattfindet, sorgt der Kunde dafür, dass die Schulungsumgebung allen ihm mitgeteilten Anforderungen entspricht. Falls der Schulungsraum von der Firma EXT organisiert wird, so ist diese für die Schulungsumgebung verantwortlich.

Der Kunde stellt sicher, dass die Teilnehmer die jeweils erforderlichen Vorkenntnisse haben. Ist er hierüber unsicher, klärt er diese Frage rechtzeitig vor Beginn eines Einsatzes mit der Firma EXT.

5. Schulungsthemen

Im Regelfall werden alle Themen geschult, die (bei Standard-Seminaren) in den jeweiligen "Seminar-Informationen" aufgeführt sind bzw. die (bei Spezial-Seminaren) individuell vereinbart wurden. Da der Schulungsverlauf stark von den Vorkenntnissen, Lernfähigkeiten und Fragen der Teilnehmer abhängt, wäre ein starres Festhalten an diesen Themen manchmal unzweckmäßig und für alle Beteiligten von Nachteil (z. B. bei Überforderung der Teilnehmer).

Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, kann der durchführende Trainer deshalb von den geplanten Themen dann angemessen abweichen, wenn es seinem Urteil nach für den Schulungserfolg notwendig oder sinnvoll ist.

6. Rücktritt, Ausfall und Abbruch von Schulungen

Von vereinbarten Schulungsterminen können beide Vertragsparteien folgenlos spätestens acht Werktage (ohne Samstag) vor dem Schulungsbeginn schriftlich zurücktreten.

Tritt der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so kann EXT für jeden vereinbarten, aber ausgefallenen Schulungstag, der in die obige Frist fällt, (bei mehrtägigen Schulungen ggf. anteilig) die Hälfte des vereinbarten Schulungspreises verlangen, bei mehrtägigen Schulungen ggf. zzgl. der gesamten Kosten für Schulungsräume, Miet-Computer, Seminarbücher etc., deren Buchung bzw. Bestellung EXT nicht mehr stornieren kann. Erfolgt der Rücktritt später als drei Tage vor einem vereinbarten Schulungstag, so kann EXT den vollen Preis verlangen.

Tritt EXT aus wichtigem Grund, wie z. B. Krankheit des Trainers, höherer Gewalt oder Ähnlichem, zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so ist EXT von der Verpflichtung zur Durchführung der Schulung befreit, bemüht sich jedoch, zeitnahe Ersatztermine anzubieten.

Geschieht dies ohne wichtigen Grund, so kann der Kunde für jeden vereinbarten, aber ausgefallenen Schulungstag, der in die obige Frist fällt, eine Entschädigung in Höhe von 200 € verlangen, wenn er tatsächlich entstandene Kosten in mindestens dieser Höhe nachweist. Die Entschädigung beträgt insgesamt maximal 1.000 €; darüber hinausgehende Kosten werden nicht erstattet.

Bei mehrtägigen Schulungen bezahlt der Kunde jeden vereinbarungsgemäß durchgeführten Schulungstag, auch wenn eine Schulungen, z. B. wegen Krankheit des Trainers, nicht zu Ende geführt werden konnte. EXT bemüht sich in diesem Fall, zeitnahe Termine für den Abschluss der Schulung anzubieten.

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen werden von EXT nach dem Abschluss von Schulungen gestellt und vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt beglichen.

Separate Kosten für Reisen und Übernachtungen des Trainers sowie für Schulungsräume, Miet-Computer, Seminarbücher und dergleichen sind vom Kunden nur zu übernehmen, wenn dies vorher vereinbart wurde.

8. Haftung

Stellt EXT dem Kunden Schulungs-Computer oder andere Materialien vorübergehend zur Verfügung, so obliegt dem Kunden von der Anlieferung bis zur Abholung die Verantwortung hierfür und er haftet im Falle entstandener Schäden durch Diebstahl, Beschädigung oder anderweitigen Missbrauch.

Die Firma EXT haftet nur für Schäden, die sie aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu verantworten hat.

Für Schäden oder den Verlust an Daten wird nicht gehaftet. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass das System und alle relevanten Dateien vor der Bearbeitung gesichert sind, so dass selbst bei groben Fehlern, Virenbefall oder Ähnlichem kein wesentlicher Schaden entstehen kann.

9. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, betriebsinterne Informationen, die sie während der Zusammenarbeit über die jeweils andere Partei erhalten, streng vertraulich zu behandeln und auch die für sie tätigen Personen hierauf zu verpflichten.

10. Vertragsänderungen

Änderungen der Verträge inklusive dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Hamburg.

 

 

EXT Excellent Training e.K. Hamburg - IT-Schulungen mit Niveau
eMail: info@excellent-training.de - Telefon: 040-67 10 87 18

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